Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Liebe Tierbesitzer:innen,
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Zustimmung
des Bundesrates erstmals seit 20 Jahren eine Neufassung der Gebührenordnung
für Tierärzte (GOT) beschlossen. Voraussichtlich tritt sie schon im November in
Kraft. Beachtung finden vor allem diagnostische und therapeutische Maßnahmen,
die in der modernen Tiermedizin zwar zu den Standards zählen, bislang aber nicht
berücksichtigt wurden.
Die GOT ist juristisch bindend, so dass sich alle Tierärzte daranhalten müssen. Für
Sie bedeutet das vor allem, dass die durchschnittlichen Tierarztkosten steigen
werden. Wir setzen uns zwar mit voller Überzeugung dafür ein, dass Tiermedizin
bezahlbar bleibt, müssen jedoch anerkennen, dass die Kosten für Tierkliniken und
-praxen aufgrund globaler Krisen und angehobener Tariflöhne deutlich gestiegen
sind. Gleichzeitig ist es uns wichtig, unseren Mitarbeiter:innen eine gute
Perspektive zu bieten. Nur so werden wir unseren 24/7/365-Dienst für Sie aufrecht
halten können. Seien Sie also versichert, dass wir das Geld dort investieren wo es
benötigt wird – nämlich in unsere Mitarbeiter:innen und die Aufrechterhaltung
bester tiermedizinischer Möglichkeiten. Am Ende wird vor allem Ihr Tier davon
profitieren.
Da aufwendige Untersuchungen, Therapien oder Operationen mitunter
kostspielig sind, sollten Sie sich über eine gute Tierkrankenversicherung
Gedanken machen. Wir Menschen sind schließlich alle versichert. Also warum
sollte es bei Ihrem Tier anders sein? Gleichzeitig bietet Sie Ihnen ein
größtmögliches Maß an Sicherheit. Nähere Informationen zu dem Thema finden
Sie unter www.testsieger-berichte.de/tierkrankenversicherung-test
Falls Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.
Bleiben Sie gesund – bleiben Sie uns gewogen
Ihr Team der Tierklinik Posthausen
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